WINTERDIENST OLDENBURG UND NIEDERSACHSEN


Ihr starker Partner für Schnee- & Glättebekämpfung

Wenn die Temperaturen sinken und Schnee oder Eis die Wege blockieren, sind wir von der Quathamer GmbH Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für den Winterdienst in Oldenburg und Umgebung.
Ein funktionierender Winterdienst in Niedersachsen ist genauso wichtig wie im Süden Deutschlands. Auch wenn der Winter hier keine riesigen Schneemengen mehr mit sich bringt, so werden Glättetage immer häufiger.

Professioneller Winterdienst mit Qualität, Zuverlässigkeit und Service

Unsere Kunden schätzen die Kombination aus Qualität, Zuverlässigkeit und persönlichem Service. Pünktlichkeit, gründliche Arbeit und transparente Kommunikation stehen bei uns an erster Stelle. Mit unserer digitalen Infrastruktur behalten wir jederzeit den Überblick über unsere Einsätze und Abläufe – so schaffen wir maximale Effizienz und Vertrauen in unsere Kunden.

Ein professioneller Winterdienst muss nicht teuer sein: Fair kalkuliert, richten sich unsere Winterdienst Preise in Oldenburg und Umgebung flexibel nach Flächengröße, Einsatzumfang und individuellen Anforderungen. Mit unseren durchorganisierten Abläufen sorgen wir für einen Winterdienst, der begeistert – vom Angebot bis zur Ausführung.

Streudienst und Schneeräumung in Oldenburg mit moderner Technik und flexiblem Einsatz rund um die Uhr

Mit einem modernen Fuhrpark, einem erfahrenen Team und einer digitalen Einsatzplanung sorgen wir dafür, dass Straßen, Gehwege, Parkflächen und Betriebsgelände jederzeit sicher und begehbar bleiben. Für Sie, für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Kunden.

Ob Schneeräumung oder Streudienst: Wir sind rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Und agieren dank digitaler Tourenplanung und modernster Technik sehr flexibel und schnell – egal ob kleine Gehwege, Hauszuwegungen oder großflächige Industrieareale. Keine Fläche ist uns zu klein und keine zu groß.

Winterdienst in Oldenburg mit Zusatzservice – von Schlüsselverwaltung bis 24/7-Erreichbarkeit

Schlüsselverwaltung? Für uns kein Problem! Wir verwalten Ihre Schlüssel in einem digitalen Schlüsselschrank und wissen somit immer, wo er sich gerade befindet. Verlassen Sie sich auf uns – wir bringen Qualität, Zuverlässigkeit und digitale Effizienz zusammen.

Partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit ist für uns wichtig. Deshalb setzen wir auf Kommunikation und das Miteinander. Unsere Einsatzzentrale ist 24/7 für Sie erreichbar.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter +49 (0) 441 96996-0 oder info@quathamer.com und sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz für den kommenden Winter! Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!

Fotos unserer Einsätze veröffentlichen wir regelmäßig auf unseren Socialmedia-Kanälen.

REFERENZEN


Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 1997
11.500 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
6.200 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2018
– 31.600 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
– 3.100 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2008
– 58.000 m² Geh- und Radwegen
– 97.500 m² Straßen, Fahrwegen und Parkplätzen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2017
180.000 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2014, stetig gesteigert
72.600 m² Fahrradstraßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Schulhöfen
82.000 m² Geh-, Fußwegen, Eingangsbereichen und Treppenanlagen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2011, stetig gesteigert
1.700 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
5.000 m² Geh-, Fußwegen, Eingangsbereichen und Treppenanlagen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2011
20.000 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
7.200 m² Bushaltestellen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2017
52.400 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
4.100 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2022
23.500 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
1.000 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2024
15.000 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
2.000 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2014, stetig gesteigert
8.700 m² Geh-, Fußwegen, Eingangsbereichen und Treppenanlagen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2023
– 180.000 m² Geh- und Radwegen

Räum- und Streuleistungen an 6 Tagen die Woche
seit 2008
– 95.300 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
– 4.350 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen
– 16.300 m² Parkdeck

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2024
2.760 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
1.000 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2025
42.350 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
9.300 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 2009
5.200 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
5.800 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

Räum- und Streuleistungen an 7 Tagen die Woche
seit 1994
950.600 m² Straßen, Fahrwegen, Parkplätzen und Rangierflächen
234.300 m² Geh-, Fußwegen und Eingangsbereichen

FAQ - WINTERDIENST OLDENBURG UND NIEDERSACHSEN


In der Regel übernehmen die Städte und Gemeinden die Reinigungspflicht für Straßen. Viele Kommunen übertragen den Gehwegräum- und Streudienst jedoch per Satzung auf die angrenzenden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten. Die Schneeräumung in Oldenburg sowie den Streudienst in Oldenburg übernimmt der AWB auf Fahrbahnen und Radwegen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung. Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege müssen von Grundstückseigentümer übernommen werden. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss ein 1,5m breiter Streifen geräumt bzw. gestreut werden. Der/die Vermieter/in kann die Pflicht auf den/die Mieter/innen übertragen oder an einen Dienstleister.

  • Öffentliche Hauptverkehrsflächen (Fahrbahnen, wichtige Radwege, Fußgängerüberwege): werden in der Regel von der städtischen Betriebsfirma/entsprechenden städtischen Stelle (z. B. AWB Oldenburg) geräumt.
  • Anliegerflächen / Gehwege vor Grundstücken (privat & gewerblich): In Oldenburg hat der Eigentümer / Nutzungsberechtigte die Pflicht, den angrenzenden Gehweg zu räumen und zu streuen. Gewerbliche Betreiber (Läden, Betriebe) haben meist dieselben oder verschärfte Pflichten, weil dort erhöhte Gefährdung und Publikumsverkehr besteht.
  • Gehwege sind bei Schneefall zu räumen und bei Glätte zu bestreuen; bei Gehwegbreiten ≥ 1,50 m muss mindestens eine freie Gehbreite von 1,50 m geschaffen werden; bei schmaleren Gehwegen ist die gesamte Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden so ist ein 1,50m breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen.
  • Hauseingänge, Zugänge zu Geschäften, Treppen, Rampen, Müllstandorte und bei Gewerbe: Kunden- und Lieferzonen.
  • Auf öffentlichen Straßen sind Fahrbahnen und Radwege mit besonderer Verkehrsbedeutung durch die Stadt vorrangig geräumt; Anlieger sind in der Regel nicht für die gesamte Fahrbahn zuständig.Zeitfenster: Der Winterdienst ist werktags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr durchzuführen; bei Bedarf ist bis 20:00 Uhr nachzuarbeiten. (Konkrete Formulierung und Ausnahmen sind der Satzung zu entnehmen.)
        • Grundsatz: Eigentümer bzw. vertraglich Verpflichtete haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind und dadurch ein Schaden entsteht.
        • Übertragung der Pflicht: Wird die Reinigungspflicht per Satzung oder Vertrag auf Anlieger übertragen, begründet das die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausführung — bei schuldhafter Nichterfüllung drohen Bußgelder und Haftungsansprüche.
        • Beweislast & Vorsorge: Führen Sie schriftliche Vereinbarungen, dokumentieren Sie die Ausführung (z. B. Einsatzprotokolle, Fotos, Überwachungslisten) — im Schadensfall senkt das das Risiko von Regressansprüchen

Ja — die Pflichten können vertraglich an Dienstleister übertragen werden. Wichtige Punkte, die im Vertrag geregelt werden sollten: Leistungsumfang (welche Flächen, Mindestbreite), Zeiten (wann geräumt sein muss), Dokumentation, Haftungs- und Versicherungsregelungen Kündigungsfristen, Preis und Abrechnung.

            • Gewerbliche Flächen mit Publikumsverkehr (Eingänge, Lieferzonen, Parkplätze) sind besonders sorgfältig zu sichern. Häufig erwarten Kommunen hier strengere Ausführungen oder kürzere Reaktionszeiten.
            • Achten Sie auf dauerhaft sichere Zuwege für Kunden und Lieferanten.
            • Reagieren Sie rechtzeitig.
            • Verwenden Sie geeignete Streumittel.
            • Vergewissern Sie sich welche Flächen um Ihr Grundstück öffentlich begehbar sind und von Ihnen bewerkstelligt werden müssen.
            • Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit einem erfahrenen Dienstleister und übertragen das Haftungsrisiko

Unter eingeschränktem Winterdienst versteht man, dass Schnee- und Eisbeseitigung nicht im vollen Umfang erfolgt. Dies kann zum Beispiel bedeuten:

            • Räum- und Streuarbeiten finden nur zu bestimmten Uhrzeiten statt,
            • lediglich Hauptwege oder -straßen werden berücksichtigt,
            • es wird ausschließlich geräumt, jedoch nicht zusätzlich gestreut.

Rechtliche Folgen:

            • Die Verkehrssicherungspflicht der Kommune oder des Grundstückseigentümers ist eingeschränkt. Nutzer müssen daher mit Glätte rechnen und besondere Vorsicht walten lassen.
            • Ein deutlicher Hinweis (z. B. durch entsprechende Beschilderung) ist zwingend erforderlich. Fehlt dieser, bleibt die volle Haftung bestehen.
            • Kommt es zu einem Unfall, kann dem Geschädigten ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn er den Hinweis missachtet hat.
            • Ein vollständiger Haftungsausschluss ist jedoch nicht möglich: Auch bei eingeschränktem Winterdienst muss ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet bleiben.

Die Preise für den Winterdienst in Oldenburg lassen sich nicht pauschal angeben, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu zählen unter anderem die Art und Größe der zu betreuenden Flächen, die Erreichbarkeit mit entsprechenden Fahrzeugen, die Abrechnungsform (z. B. Pauschalpreis oder Kombination aus Vorhaltepauschale und Einsatzvergütung), die Entfernung zum Betriebsstandort sowie die vereinbarten Einsatzzeiten.
Um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten, analysieren wir Ihre individuellen Anforderungen und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

            • Erfahrung & Vertragssicherheit: Wir bieten maßgeschneiderte Dienstleistungsverträge, die die örtlichen Satzungsanforderungen (z. B. Oldenburg) berücksichtigen.
            • Dokumentation & Nachweis: Tägliche Einsatzprotokoll, automatisierte Dokumentation und flexible Reaktionszeiten reduzieren Ihr Haftungsrisiko.
            • Versicherung & Haftungsregelung: Sie übertragen Ihr Haftungsrisiko auf uns. Unsere Versicherung springt im Haftungsfall ein.
            • Kompletter Service: Wir betreuen private Hauseigentümer, Gewerbeimmobilien, Wohnanlagen und sind ebenso Partner der Stadt Oldenburg.
            • Ihre Anschrift und genaue Adresse des Objektes
            • Flächenarten (Gehweg, Hauszuwegung, Zufahrt, Parkplätze, etc.)

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches kostenloses Angebot oder vereinbaren einen Termin zur gemeinsamen Besichtigung mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns gerne ! Wir sind für Sie unterwegs, rund um die Uhr.